EU-Hausbriefkästen: Nein danke - zurück an den Absender!
Als
Folge der EU-weiten Liberalisierung der Postdienste mit sehr negativen
Auswirkungen für die meisten Postkunden sollen bis 2009 Hausbriefkästen
installiert werden, zu denen auch private Postdienste Zugang haben. In Österreich
erfolgt dieser Austausch schon bis 1. Juli 2006. Minister Gorbach glaubt
offenbar, mit seiner Verordnung die 1,7 Millionen Haushalte überrumpeln zu können.
Die teilweise schon angelaufene Umtauschaktion führte bereits zu massiver
Kritik und offener Ablehnung durch die Betroffenen. Es gibt kein Verständnis
dafür den bisherigen Standard des Briefgeheimnisses und Datenschutzes einer
EU-Richtlinie und der Husch-Pfusch-Umsetzung der Regierung zu opfern.
Die offenen Einwurfschlitze der EU-konformen Hausbriefkästen – laut ÖNORM
230 bis 400 mm lang und 30 bis 35 mm breit – sind nicht nur ein Freibrief für
eine unerträgliche Werbeflut, sondern es ist damit auch sehr einfach, den
Inhalt der darin befindlichen Post festzustellen oder sogar Post aus dem Fach zu
entnehmen, so z.B. Benachrichtigungen für hinterlegte RsA- und RsB-Briefe. Das
kann auch Spekulanten zugute kommen. Ein Schriftstück, das trotz erfolgter
Hinterlegungsanzeige nicht abgeholt wird, gilt nämlich als zugestellt – mit
allen Konsequenzen! So kann die gerichtliche Aufkündigung über eine Wohnung
rechtswirksam werden, ohne dass der Mieter etwas davon weiß, wenn die
Benachrichtigung von der Hinterlegung verschwunden ist.
Die Kosten – geschätzt 100 bis 170 Mio. Euro – für diese Umstellung sollen
nicht die davon profitierenden privaten Postdienste, sondern die Hauseigentümer
tragen. In Miethäusern werden diese Kosten allerdings – jedenfalls über den
Umweg über die Verringerung der Mietzinsreserve – im Ergebnis von den
MieterInnen zu tragen sein, bis zu 100 Euro pro Haushalt. Folgekosten wie
Haustorschlüssel für private Zusteller, größere Altpapiercontainer etc. noch
gar nicht mitgerechnet.
Wir fordern daher:
• Sofortiger Stopp der Umtauschaktion
• Erhaltung des österreichischen Standards des Briefgeheimnisses und
Datenschutzes bei Hausbriefkästen
• Übernahme der Kosten nach dem Verursacherprinzip durch die privaten
Postdienste
• Missbrauchssichere Verständigung von Hinterlegungen